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Gewässerschau

In der Regel einmal im Jahr finden die öffentlichen Gewässerschauen statt. Dabei wird geprüft, ob die oberirdischen Gewässer ordnungsgemäß unterhalten werden (§ 67 WG LSA). Weiterhin wird der erforderliche Arbeitsumfang mit den anwesenden Behördenvertretern, Anliegern und Flächennutzern abgestimmt. Die Gewässerschau dient dazu, die Einhaltung der wasserrechtlichen Anforderungen insbesondere zur Abführung des Wassers bei hohen Wasserständen und zum Rückhalt des Wassers in der Fläche bei niedrigen Wasserständen und der ökologischen Funktionen der Gewässer zu prüfen. Die Gewässerschauen sind öffentlich, werden in den Städten und Gemeinden öffentlich bekannt gemacht und können von jedem besucht werden.